Bei vorliegender ärztlicher Verordnung kann die Leistung der psychologischen Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Hier finden Sie das entsprechende Anordnungsformular.
Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie. Bei psychischen Problemen als Folge körperlicher oder psychischer Gewalt können Sie bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe einen Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie stellen.
Es ist möglich als Selbstzahler/Selbstzahlerin in die Therapie zu kommen.
Beim Coaching handelt es sich nicht um eine Heilbehandlung und die Kosten werden dementsprechend nicht durch die Krankenkasse übernommen
Einzelsitzungen als Selbstzahler/Selbstzahlerin werden mit einem Stundenhonorar von 160.- sfr. à 50min, Sitzungen mit mehr als einer Person mit 180.- Sfr. à 50min verrechnet. Vereinbarte Termine können ohne Kostenfolge bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der halbe und bei nichtangekündigtem Nichterscheinen wird der ganze Tarif der geplanten Zeit in Rechnung gestellt.