Bei vorliegender ärztlicher Verordnung kann die Leistung der psychologischen Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Hier finden Sie das entsprechende Anordnungsformular.
Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie. Bei psychischen Problemen als Folge körperlicher oder psychischer Gewalt können Sie bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe einen Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie stellen.
Psychologische Leistungen, die nicht von Krankheitswert sind, wie Supervision, Selbsterfahrung, psychologische Beratung und Coaching werden nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Hier wird im Einzelsetting ein Ansatz von CHF 160.- à 50 Minuten, im Mehrpersonensetting von CHF 180.- à 50 Minuten verrechnet. Es wird im 5-Minuten-Takt abgerechnet.
Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird bei Therapiesitzungen ein Sitzungstarif von 80 CHF in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.